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   VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13   

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https://dejure.org/2014,3625
VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13 (https://dejure.org/2014,3625)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2014 - 50-IV-13 (https://dejure.org/2014,3625)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 50-IV-13 (https://dejure.org/2014,3625)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, [263]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - BVerfGE 83, 24, [35]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 968/91 - BVerfGE 86, 133, [144 f.]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, [263]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - BVerfGE 83, 24, [35]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 968/91 - BVerfGE 86, 133, [144 f.]).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, [263]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - BVerfGE 83, 24, [35]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 968/91 - BVerfGE 86, 133, [144 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt unter dem Gesichtspunkt einer sog. "Überraschungsentscheidung" daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; st. Rspr.).
  • BVerfG - 1 BvR 968/91 (anhängig)
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, [263]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - BVerfGE 83, 24, [35]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 968/91 - BVerfGE 86, 133, [144 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht durch die Art und Weise der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender und damit objektiv willkürlicher Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, NVwZ 2010, 1482 [1483]).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem für die jeweilige gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsschrift sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG, Urteil vom 15. August 2002 - 2 AZR 473/01).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht durch die Art und Weise der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender und damit objektiv willkürlicher Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, NVwZ 2010, 1482 [1483]).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10

    Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 - juris m.w.N.; vgl. für den Zugang zur Rechtsmittelinstanz SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 98-IV-18
    Überdies legt er die Möglichkeit einer Verletzung des entsprechenden Grundrechts der Verfassung des Freistaates Sachsen auch in der Sache nicht dar (zu den Begründungsanforderungen vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16
    Eine Auseinandersetzung nur mit dem Begründungsstrang der Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a.F. vermag nicht aufzuzeigen, warum vor dem Hintergrund der von den Fachgerichten als selbständig tragender Erwägung angenommenen und einzelfallbezogen begründeten Treuwidrigkeit des Widerspruchs die unterbliebene Revisionszulassung und Vorlageentscheidung durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich gewesen sein könnte (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei alternativen Urteilsgründen etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 15-IV-10; st. Rspr.; zur Verletzung der Rechtsweggarantie vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 28-IV-17
    Überdies legen sie die Möglichkeit einer Verletzung der entsprechenden Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht dar (zu den Begründungsanforderungen vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 111-IV-17
    SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; st. Rspr.).
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